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DSGVO & Cookies bei Green:Sitebuilder

Ob wir als Webseiteninhaberin Cookies und die DSGVO lieben oder nicht, tut nicht viel zur Sache, denn als Betreiberin einer Webseite bist du für die Bereitstellung und die Ausarbeitung deiner Datenschutzerklärung auf der Website selbst verantwortlich.

Unsere DSGVO findest du hier ->

Zum Abschluss eines Datenverarbeitungsvertrages mit GreenWebspace, gehst du in deinem Client Account unter Support/Downloads. Dort findest du den Datenverarbeitungsvertrag zum Download. Fülle diesen aus und sende diesen an uns.

Cookies

Momentan werden Session-Cookies in den Modulen Formular (zum Speichern des Sendestatus des Formulars bei der Seitenaktualisierung), Blog (zum Speichern einiger Filter bei der Seitenaktualisierung) und E-Commerce-Modulen (zum Speichern des Warenkorbinhalts + einiger Filter) verwendet. Das PHP-Session Cookie ist ein obligatorisches Cookie auf Websites, das bei jeder Anfrage verwendet wird, damit die Website nicht bei jeder Anforderung an eine Website Anfragen an deine Builder-Installation zur Überprüfung der Lizenzgültigkeit stellen muss.

DSGVO über Session-Cookies:

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU, die seit dem 25. Mai 2018 gilt, regelt nicht ausdrücklich die Verwendung von Session Cookies. Allerdings haben die allgemeinen Gesetze zur Verarbeitung von Daten in diesem Fall auch Auswirkungen auf den Session Cookie, wie in Art. 6 DSGVO, in dem von einer vorherigen Einwilligung durch den Nutzer abzusehen ist, wenn die Verarbeitung „zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich“ ist.

Da ohne Session-Cookies die Funktion von Internetseiten stark beeinträchtigt ist, muss der Nutzer hier nicht aktiv einwilligen. Auch in der ePrivacy-Verordnung, die wahrscheinlich Ende 2023 in Kraft tritt, werden Session-Cookies aufgrund ihrer Notwendigkeit eine Ausnahme darstellen.

Was bedeutet dies für deine Green:Sitebuilder Website?

Egal für welchen Webbrowser, sei es Chrome, Edge, Safari oder Firefox, gilt: Session Cookies und ihre Nutzung müssen in der Regel bei Besuch einer Seite nicht erbeten werden. Das heißt, im Cookie Banner musst du diese nicht extra unbedingt erwähnen, oder, wenn deine Website keine anderen Dienste wie Google Maps, Webshop oder ähnliches inkludiert, ist kein Cookie Banner auf einer Green:Sitebuilder Website notwendig, da die Session Cookies automatisch im Hintergrund laufen, und nicht unter die Opt-In-Regel fallen, nach der eine Zustimmung des Users notwendig wäre. Trotzdem sollten Session Cookies in der Datenschutzerklärung angegeben werden.

ACHTUNG: Informationen zu Cookies von auf deiner Website angewandten/eingebetteten von Services und Diensten – Google Maps, Zahlungsfunktionen, Social Media Verknüpfungen etc. – findest du auf den jeweiligen Anbieterseiten. Da diese mannigfaltig und je nach Website/Kund_in unterschiedlich sind, können wir hierfür keine weiteren Informationen zur Verfügung stellen.

Cookie Scanner:

Cookies im Kontext IT generell

Bei einem Cookie ist eine Datei, die von einer Website auf dem Computer der Nutzer_in angelegt wird. Diese Dateien werden von Browser und Websites automatisch erzeugt. Zum Teil enthalten sie personenbezogene Informationen über Nutzer und ermöglichen vor allem ein anwenderfreundliches Surfen.

Während Session-Cookies nur dazu dienen, die Nutzung einer Webseite zu ermöglichen bzw. zu erleichtern, erfüllen dauerhafte Cookies auch andere Zwecke. So verfolgen diese unter anderem das Surf- und Nutzungsverhalten. So können Unternehmen, ihre Kund_innen besser zu verstehen: z. B. das durch das Erfassen konkreter Produktvorlieben. Dieses Kaufinteresse wird identifiziert und durch gezieltes Onlinemarketing aufgegriffen. Dauerhafte Cookies ermöglichen es auch, Nutzerdaten nach dem Schließen eines Browsers zu speichern. So müssen diese bei einem erneuten Besuch nicht noch einmal eingegeben werden.

  • Ein Session Cookie speichert Informationen, die Onlineaktivitäten einer einzelnen Browser-Sitzung zuordnen.
  • Ein Session Cookie wird in der Regel beim Schließen des Browsers wieder gelöscht.
  • Unter der DSGVO ist der Session Cookie in den meisten Fällen nicht von der Opt-In-Regelung betroffen. Du musst also Session Cookies nicht aktiv zulassen.

Wie andere Cookies auch, ist ein Session Cookie ein Datenpaket, das zwischen dem Webbrowser einer Nutzer_in und dem Webserver ausgetauscht wird. Ein Session Cookie ist eine spezielle Form des Cookies. Sobald die Nutzer_in/ der User nach seiner Sitzung (englisch: Session) den Browser schließt, wird diese gelöscht. In der Regel speichert ein solcher Session Cookie keinen Hinweis, der der Identifikation des Users dient, sondern lediglich einen Sitzungsbezeichner (Session-ID). Dieser dient nur dazu, mehrere Anfragen eines Nutzers auf einer Seite dessen Sitzung zuzuordnen: Wenn du einen Online-Shop mit Warenkorb in einem Browser in unterschiedlichen Fenstern/Tabs besuchst, erkennt also der Shop am Session Cookie, dass es sich bei beiden Aufrufen um deine Sitzung handelt und kann die Anbiete_in z. B. in beiden Fenstern/Tabs denselben Warenkorb zur Verfügung stellen.

Webseiten haben kein Gedächtnis. Daher nutzen sie Session-Cookies, um sich an Nutzer_innen für einen begrenzten Zeitraum zu erinnern. Auf diese Weise wird die korrekte Nutzung von Online-Shops oder anderen Websites möglich.

Es ist zu beachten, dass auf einer Website bereits vor einer Anmeldung ein Session-Cookie generiert wird. Das bedeutet, dass eine anonymer Onlineshop-Besucher_in Produkte in einen Warenkorb hinterlegen kann, ohne sich dafür anzumelden oder einzuloggen. Erst beim finalen Bestellvorgang muss eine Anmeldung oder die Angabe von Personen- und Zahlungsdaten erfolgen. Ab dann spricht man von einer personalisierten Sitzung.

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